Rechtliches Zentrum Oberland

Nachfolgend finden Sie die Teilnahmebedingungen für Wettbewerbe. Abweichende Bestimmungen bei einzelnen Wettbewerben bleiben vorbehalten. Es gelten die Bestimmungen des ausgeschriebenen Wettbewerbes.  


Wettbewerbsveranstalter: Genossenschaft Migros Aare  
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden des Direktionsbereichs Real Estate Einkaufscenter, der am Wettbewerb beteiligten Partner, der zuständigen Werbeagentur und des Wettbewerbsveranstalters sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende. 
Ablauf des Wettbewerbs: Durch die Teilnahme am jeweils ausgeschriebenen Wettbewerb stimmen Sie den Teilnahmebedingungen zu. Die Details zu den Wettbewerbsbedingungen werden im Rahmen der Ausschreibung bekannt gegeben. Unter allen Teilnehmenden werden die Gewinner*innen nach Einsendeschluss durch Zufallsverlosung ermittelt. Die Gewinner*innen werden schriftlich benachrichtigt. 
Gratisteilnahme: Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden. 
Preise: Preise, die von den Gewinner*innen nicht bis spätestens sechs Monate nach Benachrichtigung im Einkaufscenter «Zentrum Oberland» abgeholt wurden, verfallen ersatzlos. Die Preise werden nicht bar ausbezahlt. 


Publikation der Gewinner*innen: Der Wettbewerbsveranstalter weist darauf hin, und Sie nehmen zur Kenntnis, dass im Falle eines Gewinnes Ihr Vorname und der erste Buchstabe Ihres Nachnamens gemäss der jeweiligen Wettbewerbsausschreibung veröffentlicht wird. 
Weitere Bestimmungen: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinner*innen – keine Korrespondenz geführt. 
Die entgeltliche Weitergabe von Wettbewerbsgewinnen ist untersagt. Der Wettbewerbsveranstalter behält sich vor, entsprechende Wettbewerbsgewinne, sofern möglich, sperren zu lassen. 


Pro Person ist nur eine Wettbewerbsteilnahme möglich. Dabei sind die persönlichen Angaben korrekt und vollständig anzugeben. 
Der Wettbewerbsveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. 


Sie nehmen zur Kenntnis, dass Preise mit einem Wert von über CHF 1‘000.- der Verrechnungssteuer unterliegen und der Wettbewerbsveranstalter im Falle der Steuerpflicht je nach Art des Gewinns die Preise und Gewinner der Eidgenössischen Steuerverwaltung meldet oder die Verrechnungssteuer von 35% zurückbehält und der Eidgenössischen Steuerverwaltung entrichtet. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, mit der Zustellung der Preise zu warten, bis die vom Gewinner zu übermittelnde aktuelle Wohnsitzbestätigung und allfällige weitere steuerrechtlich notwendigen Unterlagen bei ihm eingetroffen sind.

Sie nehmen zur Kenntnis, dass im Falle eines Wettbewerbspreises in Form einer Einkaufscenter-Geschenkkarte der Maximalbetrag pro Einkaufscenter-Geschenkkarte bei CHF 500.- liegt und der Maximalbetrag pro Person bei CHF 3'000.-.

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Wettbewerbsveranstalters, abrufbar unter Datenschutz www.ladedorf.ch/datenschutz.  

Gerichtsstand ist der Sitz des Wettbewerbsveranstalters. Es gilt Schweizer Recht.


Herzlich Willkommen im Zentrum Oberland. Ihr Wohlbefinden ist uns wichtig. Die nachfolgenden Punkte gelten für das gesamte Zentrum Oberland Areal (Einkaufscenter und Parking). 

  1. Wenn Sie unsere Einkaufscenter sowie das Parking betreten, können wir in entsprechend gekennzeichneten Bereichen zu Sicherheits- und Beweiszwecken Videoaufnahmen erstellen. 
  2. Das Rauchen ist im Einkaufscenter nicht erlaubt. Vom Rauchverbot betroffen sind auch jegliche Formen von E-Zigaretten. 
  3. Das Betteln und Hausieren sind auf dem gesamten Areal untersagt. 
  4. Der Verkauf von Waren, Musizieren, lautes Abspielen von Tonträgern, Auftritte sowie Veranstaltungen sind auf dem gesamten Areal untersagt. Ausnahmen erteilt das Centermanagement. 
  5. Das Anbringen von Plakaten, Scheibenwischerreklamen oder die Durchführung von sämtlichen politischen Aktionen (z.B. Unterschriftensammlungen, Verteilen von Flyern und Flugblättern), Kundenbefragungen, Fotografieren und Filmen sind auf dem gesamten Areal untersagt. Ausnahmen erteilt das Centermanagement. 
  6. Das Konsumieren alkoholischer Getränke und Drogen jeder Art sind auf dem gesamten Areal untersagt.
  7. Das Fahren mit Zweirädern, Kickboards, Skateboards, Inlineskates und Ähnlichem ist aus Sicherheitsgründen im Einkaufscenter nicht erlaubt. 
  8. Wir bitten die Hundehalter Ihre Hunde stets an der Leine zu führen und nicht im Einkaufswagen zu transportieren. In den einzelnen Geschäften können gesonderte Regelungen gelten – bitte erkundigen Sie sich jeweils in der Filiale, ob Sie Ihren Hund mit hineinnehmen dürfen. Wir bitten Sie alle anderen Tiere zu Hause zu lassen. 
  9. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Gemeinschaftsräumen (wie Toiletten, Sanitätsräume etc.) werden mit Hausverbot sowie Schadenersatzforderungen geahndet. 
  10. Das Entsorgen von privaten Abfällen und Unrat auf dem gesamten Areal ist verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet; es ist mit Kostenfolgen zu rechnen. 
  11. Einkaufswagen dürfen nicht vom Areal entfernt werden. 
  12. Die Parkplätze im Parking sind ausschliesslich für die Kunden und Besucher des Einkaufscenters Zentrum Oberland reserviert. Das weitere Verweilen im Parking ist verboten und wird sanktioniert. Für Beschädigungen an parkierten Fahrzeugen und Diebstahl von Fahrzeugen bzw. deren Inhalt wird keine Haftung übernommen. 
  13. Durch das Verhalten der Besucher im Zentrum Oberland dürfen andere Gäste sowie auch Mitarbeiter vom Zentrum Oberland und Ihrer Partnermieter weder behindert noch belästigt oder gefährdet werden. 
  14. Den Weisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Das weitere Verweilen nach einer Wegweisung vom gesamten Areal durch das Centermanagement oder ihre Beauftragten kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden. 
  15. Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung oder gegen Anweisungen des Center-und Sicherheitspersonals kann eine Verwarnung oder ein Hausverbot zur Folge haben.
  16. Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass für das Zentrum Oberland ein gerichtliches Verbot erwirkt wurde. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu CHF 2‘000.00 bestraft. 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Zentrum Oberland. 

Ihr Centermanagement Zentrum Oberland.

Geschenkkarten

Die Geschenkkarte ist nur in den Geschäften einsetzbar, welche auf unserer Webseite entsprechend gekennzeichnet sind (siehe "Im Center") und berechtigt zur Bezahlung des Einkaufs aus dem gesamten Sortimentsangebot. Die Rückzahlbarkeit des Kartenguthabens ist ausgeschlossen. Der Restbetrag wird weitergeführt und kann weder bar ausbezahlt, noch gegen Gutscheine umgetauscht oder einer Kreditkarte gutgeschrieben werden. Die Geschenkkarte ist ab deren Ladung während 5 Jahren gültig, danach verfällt das Guthaben. Die Geschenkkarte kann nicht wieder aufgeladen werden. Aus regulatorischen Gründen wurde der Verkauf der Zentrum Oberland-Geschenkkarte per 1. März 2024 eingestellt.

Bei Verlust oder Diebstahl kann die Karte nicht ersetzt werden. Hotline 058 806 06 00. Saldoabfrage: Geschenkkartenguthaben.